FAQ

Hier fin­den Sie die Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen.

Sie kön­nen über unser Kon­takt­for­mu­lar eine Anmel­dung zum Unterricht/Kurs schi­cken.

Sie kön­nen über unser Kon­takt­for­mu­lar eine Anfra­ge zur Kün­di­gung schi­cken.

Die Abmel­dung kann zum 31.01. und 31.07. eines Schul­jah­res erfol­gen. Sie muss spä­tes­tens 4 Wochen vor Kün­di­gungs­frist vor­lie­gen.

Ja, die Musik­schul­ge­büh­ren sind als Jah­res­ge­bühr zu ver­ste­hen und wer­den in 12 Monats­ra­ten über das Jahr ver­teilt.

Soll­te der Unter­richt für sechs oder mehr Wochen aus­fal­len, kann der für die­sen Zeit­raum gezahl­te Bei­trag zurück­ge­zahlt wer­den.

Ja, dies ist unter bestimm­ten Umstän­den über den För­der­ver­ein mög­lich.

Hier fin­den Sie die aktu­el­le Gebüh­ren­sat­zung der Musik­schu­le.

Bei wei­te­ren Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an:

Zen­tra­le Gebüh­ren­stel­le der Musik­schu­len Bitterfeld/Köthen/Zerbst
Land­kreis Anhalt-Bit­ter­feld
Dezer­nat I/Kulturamt

Besu­cher­adres­se:
Lin­den­stra­ße 12a
06749 Bit­ter­feld-Wol­fen

Tel.: 03493/338329

oder über unser Kon­takt­for­mu­lar.

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